Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.08.1994

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   BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93   

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https://dejure.org/1994,219
BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93 (https://dejure.org/1994,219)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 7 C 41.93 (https://dejure.org/1994,219)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 (https://dejure.org/1994,219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als unlautere Machenschaft gemäß § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) - Begehr der Rückgabe eines auf der Grundlage des Aufbaugesetzes der DDR enteigneten Grundstücks nach dem Gesetz ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Manipulation; Enteignung gegen geringere Entschädigung; vorgeschobener Enteignungszweck; Machtmissbrauch; Aufbauenteignung; Mühlengrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, b und c, § 1 Abs. 3
    Vermögensgesetz: Enteignung nach dem Aufbaugesetz als unlautere Machenschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3308
  • ZIP 1994, 1482
  • NVwZ 1995, 167 (Ls.)
  • NJ 1995, 49
  • DB 1994, 2127
  • VIZ 1994, 601
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als unlautere Machenschaft gemäß § 1 Abs. 3 VermG beurteilt werden kann (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487).

    Diese Vorschrift erfaßt nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; ferner BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.).

    So verhielt es sich in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR vom 6. September 1950 (GBl DDR I S. 965) werden jedoch grundsätzlich nicht vom Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG erfaßt, selbst wenn die Entschädigung dem Enteigneten nicht zugeflossen ist (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - VIZ 1994, 292 = ZOV 1994, 203).

    Diese Vorschrift erfaßt nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; ferner BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Davon abgesehen gibt es für die Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR auch keine Rechtsgrundlage (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
    Diese Bestimmung will nur solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - VIZ 1994, 293 = ZOV 1994, 205).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    So können nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern z.B. auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [288]; Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    An diesen Grundsätzen hält das Bundesverwaltungsgericht seither in ständiger Rechtsprechung fest (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 606 = VIZ 1995, 161).

    So können nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern z.B. auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [288]; Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601).

    Solche manipulativen Enteignungen sind insbesondere bei zwei Fallgruppen zu bejahen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - aaO.).

  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.1994 - 1 BvR 1321/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3354
BVerfG, 16.08.1994 - 1 BvR 1321/94 (https://dejure.org/1994,3354)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1994 - 1 BvR 1321/94 (https://dejure.org/1994,3354)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1994 - 1 BvR 1321/94 (https://dejure.org/1994,3354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Rechtsschutzgarantie; Mauergrundstück; Investitionsvorrangverfahren

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des Vermögensgesetzes im Investitionsvorrangverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit der Enteignung - Mauergrundstück - Verstoß gegen Besatzungsrecht - Alteigentümer - Investitionsvorrangsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 27
  • VIZ 1994, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 1 BvR 1321/94
    Diese Auffassung liegt - unabhängig davon, ob auch eine andere Ansicht vertretbar gewesen wäre - im Bereich willkürfreier Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 1 BvR 1321/94
    Gleiches gilt für die Erwägung des Gerichts, daß bei Nichtbestehen eines Rückübertragungsanspruchs auch das "Verfügungsverbot" aus § 3 Abs. 3 VermG, das lediglich der Sicherung des Rückübertragungsanspruchs diene, entfalle (vgl. BVerfGE 86, 133 [141 f.]) und daß damit der Investitionsvorrangbescheid - der nach § 2 InVorG zur Nichtanwendung des § 3 Abs. 3 VermG führt - die Beschwerdeführerin insoweit nicht beschwere.
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 1 BvR 1321/94
    Dabei ist das Verwaltungsgericht ersichtlich nicht davon ausgegangen, daß die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Eigentümerrechte durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen sind (vgl. insoweit etwa BGH, NJW 1993, 389 [391]; BVerwG, DÖV 1994, 611 f.; jeweils m.w.N.).
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